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INTERNATIONALES STRAFRECHT

INTERNATIONALES UND EUROPÄISCHES STRAFRECHT / AUSLIEFERUNGSRECHT

Das Strafrecht unterliegt bereits seit geraumer Zeit einer „Europäisierung“. Im Zuge der Globalisierung wie auch der Grenzöffnung und nicht zuletzt durch das Internet entwickeln sich grenzüberschreitende Kriminalität und Strafverfolgung. Durch den Vertrag von Lissabon wurden auf europäischer Ebene zusätzliche verfahrensrechtliche Regelungen geschaffen. Besonders hervorzuheben sind hier :

  • Europol: das europäische Polizeiamt, welches insbesondere für die internationale Gewinnung und den Austausch von Informationen zuständig ist.

  • Das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen.

  • Das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ), welches die vereinfachte Auslieferung innerhalb der Mitgliedsstaaten regelt.

  • Eurojust : eine Einrichtung, welche die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaften und Justiz der Mitgliedsstaaten vor allem im Bereich der Schwerkriminalität verbessern soll.

  • Der europäische Haftbefehl.

Hierdurch wurde die Auslieferung deutscher Staatsbürger innerhalb der EU an andere Mitgliedsstaaten wesentlich erleichtert.

Auch die Auswirkungen ausländischer Rechtsordnungen auf deutsche Strafverfahren gewinnen zunehmend an Bedeutung. So ist beispielsweise das in den USA geführte Verfahren durch die SEC, der amerikanischen Börsenaufsicht, auf Basis des FCPA (Foreign Corrupt Practices Act) gegen deutsche in den USA börsennotierte Konzerne durchaus dominierend für das Verfahren in Deutschland.

Rechtsanwalt Dr. Michael Pösl hat fünf Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Internationales und Europäisches Strafrecht gearbeitet und seine Doktorarbeit auf dem Gebiet der EMRK geschrieben.

Als Beratungssprachen stehen neben Deutsch auch Englisch, Französisch und Italienisch zur Verfügung.